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Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Schüler, der von einem anderen Schüler bei einem körperlichen Angriff schwer am Schädel verletzt wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro zugesprochen. Obwohl der Geschädigte den Angreifer zuvor als "Hurensohn" beleidigt hatte, verneint das Oberlandesgericht ein Mitverschulden des Geschädigten an dem Angriff.
Im zugrunde liegenden Streitfall kam es im Juni 2011 zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem seinerzeit 15 Jahre alten Kläger, einem Hauptschüler aus Menden, und dem seinerzeit 17 Jahre alten Beklagten, einem Berufsschüler, ebenfalls aus Menden. Vorausgegangen war ein Chat der
Am Tattage stellte der Beklagte den Kläger auf dem Heimweg von der Schule, um ihn in Anwesenheit von Schulkameraden körperlich zu bestrafen. In Zuge der Auseinandersetzung hielt der Beklagte den Kläger an den Handgelenken fest und versetzte ihm eine sogenannte "Kopfnuss". Durch diese erlitt der Kläger eine Fraktur der Stirnhöhlenvorderwand, eine Schädelprellung und eine Gehirnerschütterung. Aufgrund der schweren Kopfverletzung mussten ihm in zwei Operationen eine Metallplatte eingesetzt und entfernt werden, rezidivierende Kopfschmerzen verblieben als Dauerfolge.
Das Landgericht Arnsberg hat dem Kläger in erster Instanz unter Berücksichtigung eines ihm anzulastenden Mitverschuldens von 30 %
Auf die Berufung des Klägers entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass dem Kläger kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 23878
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