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Der bei einem Auffahrunfall gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann entkräftet werden, wenn feststeht, dass der Vorausfahrende grundlos stark abbremste. Jedoch muss mit einer verkehrsbedingten Vollbremsung stets gerechnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am frühen Nachmittag eines Tages im Februar 2016 kam es auf einer außerörtlichen Straße zu einem
Das Oberlandesgericht Hamm wies die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf
Allein das Abbremsen eines Fahrzeugs genüge nicht, so das Oberlandesgericht, den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28102
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