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Verursacht ein vom rechten auf den linken Fahrstreifen einer Autobahn wechselnder Verkehrsteilnehmer einen Auffahrunfall, weil er den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, kann dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer 100 prozentiger Schadensersatz zustehen, auch wenn er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vor dem Zusammenstoß - maßvoll - überschritten hat. Die geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus Oberhausen nahm den Beklagten aus Dortmund und den Haftpflichtversicherer des Beklagten aus einem
Den Ersatz des dem Kläger durch den
Mit ihrer gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegten Berufung machten die Beklagten geltend, dass das Überschreiten der
Der Argumentation der Beklagten hat sich das Oberlandesgericht Hamm nicht angeschlossen und wies die Berufung zurück. Das Überschreiten der
Den Beklagten treffe ein erhebliches Verschulden. Aus Unachtsamkeit und ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten habe er sein Fahrzeug auf die linke Fahrspur herübergezogen. Ein schuldhafter, den
Die damit auf Seiten des Klägers zu berücksichtigende Betriebsgefahr seines Fahrzeugs falle aufgrund des erheblichen Verschuldens des Beklagten im Abwägungsverhältnis nicht mehr ins Gewicht. Aus der maßvollen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 25636
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