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Hält ein Autofahrer für längere Zeit nicht den erforderlichen Mindestabstand zum vorausfahrenden Verkehr ein, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße und Fahrverbot geahndet werden kann. Begründet der Autofahrer die Abstandsunterschreitung damit, dass andernfalls die Gefahr eines Auffahrunfalls durch den nachfolgenden Verkehr bestand, rechtfertigt dies nicht sein Verhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall unterschritt ein Autofahrer im Juni 2014 auf einer
Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde des Autofahrers zurück. Dieser habe auf einer Strecke von 300 m und damit nicht nur vorübergehend den erforderlichen
Soweit der Autofahrer als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2015
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21132
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