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Ein Gastwirt, der im Rahmen von Protestveranstaltungen entgegen den Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes das Rauchen in seiner Gaststätte gestattet, verletzt vorsätzlich das Nichtraucherschutzgesetz. Ausgehend hiervon hat das Oberlandesgericht Hamm in zwei Fällen die vom Amtsgericht Essen gegen einen Gastwirt ausgeurteilten Geldbußen von 800 Euro und 1.600 Euro bestätigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1962 geborene Betroffene betreibt in Essen-Rüttenscheid eine
In dem nach den Einsprüchen des Betroffenen durchgeführten Gerichtsverfahren verurteilte das Amtsgericht Essen der Betroffenen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das
Gegen die erstinstanzliche Verurteilung hat der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt. Dieser ist die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Hamm entgegengetreten. Das angefochtene Urteil weise - so die Generalstaatsanwaltschaft - keine rechtlichen Fehler zum Nachteil des Betroffenen auf. Die Feststellungen des Amtsgerichts rechtfertigten die Verurteilung des Betroffenen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das
Das Oberlandesgericht Hamm hat sich der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft angeschlossen und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils lassen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen, so das Gericht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 21795
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