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Das Oberlandesgericht Hamm hat in dem Markenrechtsstreit eines Hobbybrauers gegen eine bekannte Brauerei aus Kreuztal entschieden, dass die Wortmarke "Felsquellwasser" nicht gelöscht werden muss.
Das Oberlandesgericht führte aus, dass die beklagte
Werde dieselbe Nutzung innerhalb des Werbeslogans, die bereits zu der Eintragung in das Markenregister geführt habe, nach der Eintragung in das Register - wie hier von der beklagten
Die Kosten des Berufungsverfahrens legte das Oberlandesgericht allerdings dennoch der beklagten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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