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Werden von jemanden unerlaubt Fotos angefertigt, so liegt darin eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und somit eine Persönlichkeitsverletzung. Dem Fotografierten steht in einem solchen Fall ein Unterlassungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1985 kam es zu einer Konfrontation zweier
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass beiden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/NJW-RR 1988, 425/rb)
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Dokument-Nr. 18238
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