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Wird ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit angetroffen, dürfen von ihm Fotos angefertigt werden. Denn der Verdacht der Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Produktionshelfer arbeitsunfähig krankgeschrieben. In der Zeit der
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern verneinte einen Anspruch auf
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung zurück. Ein Anspruch auf
Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht können jedoch durch Wahrnehmung schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, so das Landesarbeitsgericht weiter. Dies sei hier angesichts des Verdachts, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (vt/rb)
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