kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein selbst ernannter Ordnungshüter darf zum Zwecke der Beweissicherung keine heimlichen Fotos von begangenen Ordnungswidrigkeiten machen. Denn dadurch verletzt er das Recht am eigenen Bild und damit das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Naturschutzgebiet war es unter anderem verboten Hunde unangeleint mit sich zu führen oder sie außerhalb von Wegen laufen zu lassen. Ein selbst ernannter Ordnungshüter fühlte sich berufen Verstöße gegen das Verbot zu dokumentieren. Dazu fertigte er zur Beweissicherung Fotoaufnahmen an, machte sich Notizen zum beobachteten Verhalten und schrieb sich Kennzeichen von Fahrzeugen der betroffenen Personen auf. Die gesammelten Informationen übergab er später der Ordnungsbehörde. Einer der fotografierten Personen erlangte Kenntnis von den Fotoaufnahmen und klagte gegen den "Ordnungshüter" auf
Das Amtsgericht Bonn entschied zu Gunsten des Klägers. Er habe vom Beklagten verlangen dürfen, ihn beim Hundeausführen im Naturschutzgebiet ohne seine Einwilligung nicht zu fotografieren. Denn durch die Anfertigung der Fotoaufnahmen sei das
Das Amtsgericht verkannte nicht, dass der Beklagte mit seinem Verhalten den verfassungsrechtlich verankerten Naturschutz (Art. 20a GG) im Blick hatte. Jedoch sei das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: Amtsgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Bonn_109-C-22813_Selbst-ernannter-Ordnungshueter-darf-keine-Fotos-von-Personen-zur-Beweissicherung-machen~N18033
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18033
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.