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Ein Facharzt für Allgemeinmedizin haftet nicht, weil er eine Schweinegrippe mit einer Lungenentzündung nicht frühzeitig diagnostiziert und den Patienten deswegen nicht in ein Krankenhaus eingewiesen hat. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hagen bestätigt.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 39jährige Kläger aus Schwerte suchte im November 2009 den beklagten Facharzt für Allgemeinmedizin aus Schwerte auf, um sich wegen hohen Fiebers, Hustens und eines allgemeinen Krankheitsgefühls behandeln zu lassen. Der Beklagte diagnostizierte eine grippale Atemwegsinfektion und eine akute Bronchitis und verordnete Medikamente. In der sich anschließenden Woche stellte sich der Kläger dem Beklagten zwei weitere Male mit zunehmenden Beschwerden vor und erhielt zuletzt ein Antibiotikum und ein Beruhigungsmittel verordnet.
Am Abend vor der letzten Behandlung durch den Beklagten hatte der Kläger ein
Das Schadensersatzbegehren des Klägers ist erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht Hamm konnte keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 16514
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