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Halbseitige Lähmungen (eine linksseitige Hemiparese) eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, müssen für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Kreis Unna wohnhaften Eltern ließen den im November 2005 geborenen Kläger im ersten Lebensjahr von der Beklagten, einer niedergelassenen Kinderärztin, behandeln. Die Beklagte führte u.a. die
Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen hat das Oberlandesgericht Hamm keine fehlerhafte Behandlung des Klägers durch die Beklagte feststellen können. Der Kläger habe nicht bewiesen, dass die Symptomatik einer aus einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15621
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