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Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Krankenhaus und der behandelnde Chefarzt haften, weil sie es behandlungsfehlerhaft versäumt haben, rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung der Bildgebung einer Computertomographie hinzuzuziehen. Deswegen wurde ein massiver Hirnstamminfarkt einer Patientin (Verschluss der Arteria basilaris) zu spät erkannt, die Patientin erlitt schwerwiegende Lähmungen (Locked-in-Syndrom), in deren Folge sie Monate später verstarb. Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Sohn und Erben der verstorbenen Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1934 geborene Patientin aus Dorsten wurde seit dem Jahre 2002 wegen Herzerkrankungen mehrfach stationär behandelt, u.a. im beklagten
Der mit den von seiner Mutter erlittenen Beeinträchtigungen begründeten Schadensersatzklage des Sohnes hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 16797
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