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Das Landgericht Osnabrück musste sich in zwei Verfahren mit schwerwiegenden Folgen von Mandeloperationen – unter anderem mit Todesfolge – beschäftigen und hatte zu entscheiden, ob es sich dabei um ärztliche Behandlungsfehler handelte.
Im ersten Rechtsstreit (2 O 3/09) hat ein Ehepaar aus dem Südkreis Osnabrück einen Hals-, Nasen- und Ohrenarzt verklagt, weil ihre Tochter eine Woche nach einer Mandeloperation verstorben war.
Das 6 Jahre alte Kind litt unter Asthma bronchiale, Allergien und Mandelentzündungen. Im Sommer 2006 wurden ihr daher vom Beklagten in einem Krankenhaus die Rachen- und Gaumenmandeln entfernt. Vier Tage nach der
Im zweiten Verfahren (2 O 1471/09) hat der inzwischen 53-jährige Kläger einen HNO-Arzt auf Schmerzensgeld in Höhe von 350.000 Euro verklagt. Ende 2006 wurden dem Kläger, der unter Mandelentzündungen und Schnarchstörungen litt, in einer Belegklinik im Landkreis Osnabrück die Gaumenmandeln entfernt (so genannte Tonsillektomie). Nach der
Nach Einholung von HNO-Sachverständigengutachten ist die Arzthaftungskammer in beiden Fällen zu der Überzeugung gelangt, dass entgegen den klägerischen Behauptungen die operative Mandelentfernung erforderlich gewesen ist. Die Operationen sind auch ordnungsgemäß durchgeführt worden. Auch das Krankenhaus hat den erforderlichen fachärztlichen Standard gewährleistet. Es ist in dem ersten Rechtsstreit auch nicht fehlerhaft gewesen, das Kind schon am 4. Tag nach der
Die Nachblutungen mit den schwerwiegenden Folgen sind leider äußerst schicksalhaft. Dieser Verlauf stellt aber eine typische
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2011
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online
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Dokument-Nr. 12200
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