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Die Beförderungspflicht des Taxifahrers erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Mitnahme eines Hundes. Hat der Taxifahrer jedoch Angst vor dem Hund und führt diese Angst zu einer Gefährdung der Fahrsicherheit, so kann der Taxifahrer die Mitnahme des Hundes verweigern (vgl. § 15 BOKraft). Darin liegt kein Verstoß gegen die Beförderungspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 1991 weigerte sich ein
Das Amtsgericht Bielefeld verneinte eine Beförderungspflichtverletzung. Denn eine
Das Oberlandesgericht Hamm schloss sich im Ergebnis der Entscheidung der Vorinstanz an und wies daher die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zurück. Denn es sei nicht auszuschließen gewesen, dass die
Es sei aber nicht richtig, so das Oberlandesgericht, dass sich die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 19252
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