wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.10.2013
26 U 119/12 -

Tödliche Thrombose nach Skiunfall - Orthopäde haftet nicht wegen unzureichender Thromboseprophylaxe

Eine sich erst anbahnende Thrombose ist klinisch nicht diagnostizierbar

Eine durch Knieverletzungen infolge eines Skiunfalls bei einer 64-jährigen Patientin ausgelöste Thrombose kann zu einer Lungenembolie führen, an deren Folge die Patientin verstirbt, ohne dass dem Orthopäden, der die Patientin zwei Tage vor der Lungenembolie behandelt, eine unzureichende Thromboseprophylaxe vorgeworfen werden kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die seinerzeit 64-jährige Ehefrau des Klägers aus Bielefeld verunfallte im Februar 2009 im Skiurlaub. Sie zog sich eine Distorsion beider Kniegelenke und eine Innenbandläsion eines Kniegelenks zu. Mit einer Kniemanschette und zwei Gehhilfen versorgt kehrte sie Anfang März 2009 nach Bielefeld zurück und stellte sich in der Praxis der beiden beklagten Orthopäden vor. Nach ärztlicher Untersuchung wurde dort die Manschette entfernt und die Patientin an eine radiologische Praxis verwiesen, in der ca. 10 Tage später ein MRT erfolgen sollte. Bereits zwei Tage nach der Behandlung bei den Beklagten erlitt die Patientin infolge einer Thrombose eine Lungenembolie und kollabierte. Notärztlich wiederbelebt entwickelte sich bei der Patientin ein Hirnödem, durch welches sie wenige Tage später verstarb.

Ehemann verlangt Schadensersatz wegen unzureichender Thromboseprophylaxe

Mit der Begründung, dass die Beklagten behandlungsfehlerhaft eine ausreichende Thromboseprophylaxe unterlassen hätten, hat der hinterbliebene Ehemann Schadensersatz verlangt - u.a. eine Schmerzensgeld von 10.000 Euro und einen Haushaltsführungsschaden in Höhe von ca. 300 Euro monatlich.

Anhaltspunkte für notwendige weitere Abklärung eines Thromboserisikos lagen nicht vor

Die Klage blieb vor dem Oberverwaltungsgericht Hamm erfolglos. Das Gericht konnte nach der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen nicht feststellen, dass die Beklagten behandlungsfehlerhaft eine Thromboseprophylaxe unterließen. Das Abnehmen der Kniemanschette und die Aufforderung an die Patientin, das verletzte Bein schmerzadaptiert voll zu belasten, seien eine seinerzeit ausreichende Behandlung gewesen. Für eine weitere Abklärung eines Thromboserisikos habe es keine anamnestischen oder klinischen Anhaltspunkte gegeben. Ohne diese Anhaltspunkte sei auch eine medikamentöse Prophylaxe nicht indiziert gewesen. Eine sich erst anbahnende Thrombose sei klinisch nicht zu diagnostizieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_26-U-11912_Toedliche-Thrombose-nach-Skiunfall-Orthopaede-haftet-nicht-wegen-unzureichender-Thromboseprophylaxe.news17305.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17305 Dokument-Nr. 17305

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.