kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer während der Autofahrt einen Anrufer auf dem Mobiltelefon wegdrückt, der benutzt das Gerät bereits und begeht damit eine unerlaubte Handlung. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Lesetipp - refrago:
Im vorliegenden Fall war gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 50 Euro aufgrund "fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt" verhängt worden. Als Führer eines Kraftfahrzeugs habe der Mann mit der linken Hand ein
Das Oberlandesgericht Köln lehnte das Begehren des Mannes jedoch ab. Der Senat habe in seiner Entscheidung vom 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05, SenE v. 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 32/09 zu der Frage, womit die Benutzung eines Mobiltelefons - im Unterschied zum bloßen In-die-Hand-Nehmen und Halten - beginnt, bereits ausgeführt, dass der Begriff der Benutzung eine Handhabung erfordere, die einen Bezug zu einer der Funktion des Gerätes aufweise. Die im vorliegenden Fall fragliche Handlung betreffe das Gerät als Mittel der Telekommunikation, für die dieser Grundsatz in jedem Fall Geltung beanspruche.
Dabei könne nicht in Frage gestellt werden, dass die manuelle Aktivierung einer Einrichtung des Geräts, mit der ein eingehender Anruf abgewiesen und die Funkverbindung zu einem anderen Teilnehmer abgebrochen werden könne, einen direkten Bezug zur Funktion des Mobiltelefons habe. Das Wegdrücken sei Benutzung ebenso wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten. Es sei auch unerheblich, ob und aus welchen Gründen eine Telefonverbindung scheitere. Benutzung eines Mobiltelefons liege daher auch vor, wenn der Betroffene das Gerät aufnehme und es nach Ablesen der Telefonnummer des Anrufers ausschalte (01.09.2009 - 81 Ss-OWi 82/09), um, wie es in der vorliegenden Antragsbegründung heiße, "nicht weiter abgelenkt zu werden".
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/st)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koeln_III-1-RBs-3912_Bussgeld-Wegdruecken-eines-Handyanrufes-waehrend-der-Autofahrt-gilt-bereits-als-Benutzung~N13418
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13418
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.