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Eingetragene Lebenspartnerschaften sind hinsichtlich des Adoptionsrechts nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet wie Ehen zwischen Mann und Frau. Bringt jemand ein adoptiertes Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit ein, so kann der Partner das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind nicht auch noch adoptieren und damit die gleichen Rechte erhalten wie der Adoptivvater beziehungsweise die Adoptivmutter. In einem Eheverhältnis steht die elterliche Sorge hingegen Mann und Frau gemeinsam zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau ein Kind adoptiert und wenig später mit ihrer Lebenspartnerin eine
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Eine
Eine Ausnahme der Mehrfachadoption bestehe nur, wenn das Kind bei Lebzeiten des ersten Adoptivelternteils von dessen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm (vt/st)
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Dokument-Nr. 11006
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