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Setzt der nach Scheidung wiederverheirate Ehemann in einem während seiner ersten Ehe errichteten Testament seine erste Ehefrau als Erbin ein, kann seine im Testament nicht berücksichtigte zweite Ehefrau das Testament nach dem Tode des Ehemanns regelmäßig anfechten. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und änderte damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg ab.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1945 geborene Erblasser aus Arnsberg heiratete 1982 seine erste
Der Erbscheinantrag der ersten
Das
Die zweite
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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