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Ein mangels Unterschrift der Ehefrau gescheitertes gemeinschaftliches Ehegattentestament ist grundsätzlich kein Einzeltestament des den Entwurf verfassenden Ehemanns. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Ehemann den Testamentsentwurf - unabhängig vom Beitritt seiner Ehefrau - als sein Einzeltestament gelten lassen wollte. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Lünen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Mai 2013 im Alter von 74 Jahren verstorbene
Die gegen den amtsgerichtlichen Beschluss erhobene Beschwerde der überlebenden Ehefrau hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hob den amtsgerichtlichen Beschluss auf und wies den Fall zwecks Erteilung eines Erbscheins auf der Grundlage der gesetzlichen Erbfolge an das Amtsgericht zurück. Das vom
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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