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Wird gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung verstoßen, so kann ein Ordnungsgeld auch dann festgesetzt werden, wenn die Androhung der Ordnungshaft fehlerhaft ist. Der Hinweis auf die Exkulpationsmöglichkeit ist auf jeden Fall entbehrlich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2016 schlossen die Eltern eines minderjährigen Kindes beim Oberlandesgericht Hamm eine
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zum Teil zu Gunsten der Kindesmutter. Die ersatzweise angeordnete
Dagegen sei die Festsetzung des Ordnungsgeldes nach Auffassung des Oberlandesgerichts rechtens. Wird nicht oder nicht ordnungsgemäß über die Möglichkeit der Anordnung von
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei der Hinweis auf die Exkulpationsmöglichkeit generell entbehrlich. Denn nach § 89 Abs. 2 FamFG sei nur auf die möglichen Folgen einer Zuwiderhandlung hinzuweisen, nicht aber auf einige oder sämtliche Voraussetzungen der Verhängung von Ordnungsmitteln.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2022
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31509
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