wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.03.2013
1 Vollz (Ws) 15/13 -

Justiz­vollzugs­kranken­haus muss Gefangenen keine Einzelunterbringung bieten

Regelung zur Unterbringung Gefangener in Einzelhafträumen gilt nicht für Aufenthalt in Justiz­vollzugs­kranken­haus oder Pflegeeinrichtung des Strafvollzuges

Einem Gefangenen, der aus gesundheitlichen Gründen auf der Pflegestation eines Justiz­vollzugs­kranken­hauses untergebracht ist, muss keine Einzelunterbringung zur Verfügung gestellt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung des Beschlusses der Straf­vollstreckungs­kammer des Landgerichts Dortmund.

Der 60 Jahre alte Betroffene des zugrunde liegenden Falls verbüßt eine mehrjährige Haftstrafe wegen mehrerer Diebstahlstaten. Er muss bis zum Ende seiner Haftzeit auf der Pflegestation des nordrhein-westfälischen Justizvollzugskrankenhauses in Fröndenberg verbleiben, weil er täglich professioneller Pflegeleistungen bedarf. Untergebracht ist er in einem rund 20qm großen Zweibettkrankenzimmer, meist ohne einen weiteren Mitgefangenen. Gelegentlich war der Haftraum mit einem weiteren Gefangenen belegt. Daraufhin beantragte der Betroffene festzustellen, dass eine Doppelbelegung des Haftraums rechtswidrig und unzulässig sei.

Strafgefangene sollen nicht gegenüber der allgemeinen Bevölkerung privilegieren werden

Mit seinem Begehren ist der Betroffene in der Rechtsbeschwerdeinstanz vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm unterlegen. Die Regelung des Strafvollzugsgesetzes, nach der Gefangene grundsätzlich in Einzelhafträumen und nur in Ausnahmefällen in Gemeinschaftshafträumen unterzubringen seien, gelte nicht für den Aufenthalt in einem Justizvollzugskrankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung des Strafvollzuges. Das folge bereits aus der im Strafvollzugsgesetz geregelten Möglichkeit, einen Gefangenen auch in einem Krankenhaus außerhalb des Vollzuges behandeln zu lassen. In außervollzuglichen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sei (von privaten Zusatzleistungen abgesehen) eine Unterbringung in Mehrbettzimmern der Regelfall. Diese Verhältnisse habe der Gesetzgeber für vollzugliche Kranken- und Pflegeeinrichtungen ersichtlich nicht durch ein Recht des Gefangenen auf Einzelunterbringung verändern und Strafgefangene insoweit gegenüber der allgemeinen Bevölkerung privilegieren wollen. Das Strafvollzugsgesetz sehe lediglich vor, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werde und nicht, dass es über das Niveau der allgemeinen Lebensverhältnisse hinaus angehoben werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_1-Vollz-Ws-1513_Justizvollzugskrankenhaus-muss-Gefangenen-keine-Einzelunterbringung-bieten.news16056.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16056 Dokument-Nr. 16056

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.