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Wer während der Fahrt mit seinem Pkw sein Mobiltelefon in den Händen hält und mittels des Home-Buttons kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt das Telefon und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hamm.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 40 Jahre alte Betroffene war im März 2016 mit seinem BMW in Hamm unterwegs. Dabei hielt er - so die Feststellungen des Amtsgerichts - während der Fahrt sein
Das Amtsgericht bewertete den Sachverhalt als verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Betroffenen als Kraftfahrer und verhängte gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Auf die von dem Betroffenen gegen die Verurteilung erhobene Rechtsbeschwerde bestätigte das Oberlandesgericht Hamm die amtsgerichtliche Verurteilung mit der Maßgabe, dass der Betroffene vorsätzlich gegen die einschlägige Verbotsvorschrift des § 23 Abs. 1a
Auch bei einer
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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