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Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, um es zum Laden anzuschließen, verstößt er nicht gegen das Benutzungsverbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem
Das Amtsgericht Landstuhl konnte im dem Verhalten des Autofahrers kein Verstoß gegen das Verbot zur
Würde man der Entscheidung des Oberlandesgericht folgen, so das Amtsgericht, könne man auch die Ortsveränderung unter die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO fassen, da der neue Ablageort einen einfacheren Zugriff auf das Telefon und seine Funktionen böte. Zudem würde die Norm zum Einfallstor für gesinnungsstrafrechtliche Tendenzen. Denn man unterstelle dem Betroffenen, er würde sein Telefon im Fahrzeug widerrechtlich benutzen wollen. Er dürfe aber bei Nutzung eines Headsets oder der Freisprechanlage telefonieren und dabei das Telefon sogar in die Hand nehmen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.04.2016 - 4 Ss 212/16 -).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2017
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24215
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