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Teilt eine Verbraucherzentrale einem Inkassobüro im Zusammenhang mit einer Forderung aus einer "Abofalle" mit, dass sie die Bank des Inkassobüros über die Rechtsansicht der Verbraucherzentrale informiert, so ist dies zulässig. Ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegt darin nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab September 2011 wurde eine Frau von einem Inkassobüro wegen angeblicher Forderungen aus einer "Abofalle" abgemahnt. Nachdem sich die Frau an eine
Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Klage ab. Denn ein
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verneinte zunächst einen Anspruch gerichtet auf Unterlassen der
Dem beanstandeten Satz habe sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht entnehmen lassen, dass die
Das Inkassobüro habe auch nicht der Anspruch, welcher gerichtet war auf Unterlassen der Androhung die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17217
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