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Das Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung stellt einen grob verkehrswidrigen Sorgfaltspflichtverstoß dar. Kommt es zu einem Verkehrsunfall hat der verunfallte Radfahrer keinen Schmerzensgeldanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall befuhr eine Radfahrerin eine
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied gegen die Radfahrerin. Ihr habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß §§ 18 Abs. 1 StVG, 823 Abs. 1 BGB zugestanden. Denn der Unfall habe auf dem ganz überwiegenden
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei dem Autofahrer nur ein geringes Verschulden anzulasten gewesen. Zwar entspreche es der allgemeinen Lebenserfahrung (sog. Anscheinsbeweis), dass ein aus einem Grundstück ausfahrender Autofahrer an dem Unfall ein Alleinverschulden treffe. Dies gelte jedoch dann nicht, wenn - wie hier - der Verunfallte verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung die Fahrbahn befuhr (vgl. Saarländisches OLG, Urt. v. 01.03.2011 - 4 U 355/10).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15131
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