wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Erfurt, Urteil vom 14.03.2007
8 O 1790/06 -

Alleinhaftung des Radfahrers auf Gehweg bei Kollision mit Grundstückseinfahrer

Radfahrer fuhr verbotswidrig auf dem Fußweg

Wenn es zu einem Unfall zwischen einem Auto und einem Radfahrer auf dem Gehweg kommt, muss nicht automatisch der Autofahrer mithaften. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Erfurt, das einem Radfahrer die Alleinschuld zusprach.

Im zugrunde liegenden Fall fuhr ein erwachsender Radfahrer verbotswidrig und zu schnell auf dem Fußweg. Vor einer Grundstückseinfahrt kollidierte der Fahrradfahrer mit einem Auto. Der Autofahrer wollte in das Grundstück hineinfahren und hatte den Radfahrer nicht gesehen. Die Sicht auf die Einfahrt war durch eine Liftfasssäule stark beeinträchtigt. Der Fahrradfahrer verklagte den Autofahrer.

Radfahrer hätte die Fahrbahn benutzen müssen

Das Landgericht Erfurt entschied, dass allein der Radfahrer für den Unfall hafte. Er habe als Erwachsener den Gehweg befahren, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die dafür zugelassene Fahrbahn zu nutzen. Dies stelle einen gravierenden Verstoß gegen Verkehrs- und Sorgfaltsregeln dar, nämlich gegen das aus § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO herzuleitende, für erwachsene Fahrradfahrer strikt geltende Verbot der Benutzung von Gehwegen.

Richter: Radfahrer hat seine Geschwindigkeit nicht an die örtlichen Verhältnisse angepasst

Darüber hinaus habe der Kläger seine Geschwindigkeit nicht den örtlichen Verhältnissen und Gegebenheiten angepasst. Die Beklagte habe die Einfahrt mit Schrittgeschwindigkeit genommen. Mit Blick auf die gravierenden Sorgfaltsverletzungen und groben Verkehrsverstöße des Klägers trete die Betriebsgefahr auf Seiten der Beklagten zurück, urteilten die Richter.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2008
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Erfurt_8-O-179006_Alleinhaftung-des-Radfahrers-auf-Gehweg-bei-Kollision-mit-Grundstueckseinfahrer.news6110.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6110 Dokument-Nr. 6110

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.