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Stößt ein Fahrer mit seinem Auto bei Dunkelheit gegen ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug, haftet auch der Halter des geparkten Pkw für die Unfallfolgen. Er erhält lediglich 75 % des entstandenen Schadens ersetzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens verlangt
Das Landgericht wies die Klage ab. Auf die Berufung des Klägers verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Beklagten zur Zahlung von 75 % des entstandenen Schadens. Der Beklagte habe unstreitig das Fahrzeug des Klägers beschädigt, stellt das Oberlandesgericht klar. Der
Regelmäßig überwiege zwar der Verursachungsanteil des aktiv fahrenden Verkehrsteilnehmers. Dieser könne bei Tageslicht ein verkehrswidrig parkendes Fahrzeug in der Regel wahrnehmen und bei entsprechender Aufmerksamkeit einen
Hier stünde dem Kläger jedoch auf Grund der besonderen Umstände nur ein anteiliger Schadensersatzanspruch zu. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
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Dokument-Nr. 25745
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