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Auf der Autobahn hat ein Autofahrer bei Dunkelheit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO grundsätzlich mit einer dem Abblendlicht angepassten Geschwindigkeit zu fahren. Kommt er dem nicht nach und stößt er aufgrund dessen mit einem quer auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeug zusammen, haftet er für den Unfall mit. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Rettungsfahrzeug in einer Nacht auf einer
Das Landgericht Darmstadt wies die Schadensersatzklage ab. Die Beklagte hafte nicht zu 50 % für den Unfall. Der Auffahrende sei mit zulässiger Geschwindigkeit gefahren. Die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs sei vollständig hinter dem Verschulden des Fahrers des Rettungsfahrzeugs zurückgetreten. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zum Teil zu Gunsten der Klägerin. Es sei zwar nicht von einer
Ein Sorgfaltsverstoß des Auffahrenden lasse sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts zunächst nicht aus den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, die bei einem
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ergebe sich der Sorgfaltsverstoß daraus, dass der Auffahrende nicht einer dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25549
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