wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1988
4 U 232/87 -

Versicherungsschutz nach Wasserschaden: Nichtverschließen des Wasserhahns während mehrwöchiger Urlaubsreise ist grob fahrlässig

Wasserschaden aufgrund geplatzten Schlauchs bei Geschirrspüler

Kommt es zu einem Wasserschaden, weil der unter Druck stehende Wasserschlauch zum Geschirrspüler platzt, so besteht dann kein Versicherungsschutz, wenn während einer mehrwöchigen Urlaubsreise nicht der Wasserhahn verschlossen wird. Ein solches Verhalten ist als grob fahrlässig zu werten. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Einfamilienhaus kam es im Jahr 1987 während der dreiwöchigen Urlaubsreise der Hauseigentümer zu einem erheblichen Wasserschaden, weil der unter Wasserdruck stehende Zuleitungsschlauch des Geschirrspülers platzte. Die in Anspruch genommene Versicherung weigerte sich nachfolgend den Schaden zu regulieren. Denn ihrer Meinung nach habe der Hauseigentümer angesichts dessen, dass er während seiner mehrwöchigen Abwesenheit nicht das Absperrventil der Kaltwasserzuleitung geschlossen hatte, grob fahrlässig den Versicherungsfall herbeigeführt. Da der Hauseigentümer dies anders sah, erhob er Klage.

Kein Anspruch auf Versicherungsschutz aufgrund grober Fahrlässigkeit

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied gegen den Hauseigentümer. Ihm habe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zugestanden, da er den Wasserschaden grob fahrlässig verursacht habe. Es sei grob fahrlässig eine mehrwöchige Urlaubsreise anzutreten, ohne das Absperrventil der Kaltwasserleitung zu schließen, an der der zu dem Geschirrspüler führende Wasserschlauch angebracht ist. Es sei zu beachten gewesen, dass durch Veröffentlichungen entsprechender Fälle in Funk, Fernsehen und Presse allgemeine Kenntnis von den Schäden bestehe, die durch geplatzte oder sonst beschädigte Wasserzulaufschläuche oder deren Verbindungen auftreten.

Beauftragung von Nachbarn zur Kontrolle unerheblich

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei es unerheblich gewesen, dass der Hauseigentümer Nachbarn und Bekannte beauftragt hatte, während seiner Abwesenheit nach dem Rechten zu sehen. Denn das Platzen oder Undichtwerden eines unter Wasserdruck stehenden Schlauches könne jederzeit eintreten, so dass der Schaden möglicherwiese erst Stunden später vom Nachbarn oder Bekannten festgestellt werde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2016
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW-RR 1989, 798/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_4-U-23287_Versicherungsschutz-nach-Wasserschaden-Nichtverschliessen-des-Wasserhahns-waehrend-mehrwoechiger-Urlaubsreise-ist-grob-fahrlaessig.news22765.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22765 Dokument-Nr. 22765

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.