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Wenn eine Mietinteressentin beabsichtigt ausschließlich die Marke "Thor Steinar" im angemieteten Ladenlokal zu verkaufen, so ist sie verpflichtet, dies dem Vermieter vor Vertragsschluss mitzuteilen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte sich eine Mieterin gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau gewandt, mit dem sie verpflichtet worden war, ihr Ladenlokal im Einkaufscenter »Die Kolonnaden« in Plauen zu räumen, in dem sie ausschließlich Textilien der Marke »Thor Steinar« verkauft. Das Oberlandesgericht hat die Berufung abgewiesen.
Nach Ansicht des Senats war die klagende Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, weil die beklagte Mieterin eine ihr obliegende vorvertragliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2012
Quelle: Oberlandesgericht Dresden/ ra-online
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Dokument-Nr. 13953
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