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Eine gerichtliche Unterlassungsverfügung wird mit der Verkündung der Entscheidung wirksam. Behält sich der Unterlassungsschuldner eine mehrwöchige Prüfung der Entscheidung vor und verzögert sich daher die Vollziehung der Unterlassungsverfügung, so rechtfertigt dies die Verhängung eines hohen Ordnungsgeldes. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 20. April 2021 wurde die Betreiberin einer Internetplattform vom Oberlandesgericht Dresden untersagt, ein Video zu sperren. Nachfolgend prüfte die Plattformbetreiberin, ob die Entscheidung mit ihren internen Richtlinien im Einklang stand. Aufgrund dessen war das Video noch am 30. April 2021 gesperrt. Der Unterlassungsgläubiger beantragte daraufhin die Verhängung eines Ordnungsgeldes von nicht unter 25.000 €. Das Landgericht Chemnitz gab dem Antrag zwar statt, hielt aber ein
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten des Unterlassungsgläubigers und verhängte daher gegen die Plattformbetreiberin ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30691
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