wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 19.08.2022
5 W 25/22 -

Gerichtliche Unter­lassungs­verfügung umfasst auch Durchsuchung von Facebookgruppen nach möglichen geposteten Verlinkungen zum Ursprungs-Beitrag

Bei Verstoß gegen Unter­lassungs­verfügung droht Ordnungsgeld

Eine gerichtliche Unter­lassungs­verfügung umfasst auch die Löschung von Verlinkungen zum beanstandeten Ursprungs-Beitrag. Dies kann eine Durchsuchung sämtlicher Facebook-Gruppen, in denen der Link gepostet worden sein kann, erforderlich machen. Kommt der Unter­lassungs­schuldner dem nicht nach, droht die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2022 wurde einem Facebook-Nutzer vom Landgericht Stade untersagt, bestimmte Äußerungen über eine Frau zu tätigen. Der Unterlassungsschuldner hatte auf einen Beitrag veröffentlicht, in dem er der Frau vorwarf eine Kinderrechteschänderin zu sein. Der Unterlassungsschuldner löschte zwar den Beitrag, jedoch vergaß er, dass er in zwei Facebook-Gruppen den Beitrag verlinkt hatte. In der Verlinkung war der Vorwurf enthalten. Die Frau beantragte daher die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 1.000 €. Das Landgericht Stade kam dem nach, wogegen sich die Beschwerde des Unterlassungsschuldners richtete.

Schuldhafter Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Unterlassungsschuldner habe schuldhaft gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen. Die bestehenden Links stellen selbst einen Verstoß gegen das gerichtliche Unterlassungsgebot dar. Als aktiver Nutzer von Facebook habe es dem Unterlassungsschuldner oblegen, in den von ihm frequentierten Gruppen aktiv nach seinen auch längere Zeit zurückliegenden Beiträgen zu forschen und diese zu löschen. Wenn die Zahl der vom Unterlassungsschuldner verfassten Beiträge und Verlinkungen so groß ist, dass er den Überblick verliert, gehe das zu seinen Lasten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2022
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_5-W-2522_Gerichtliche-Unterlassungsverfuegung-umfasst-auch-Durchsuchung-von-Facebookgruppen-nach-moeglichen-geposteten-Verlinkungen-zum-Ursprungs-Beitrag.news32260.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32260 Dokument-Nr. 32260

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.