wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 03.12.2009
3 W 1228/09 -

Keine Grundbucheinsicht durch den Makler zur Kenntniserlangung des Kaufpreises für Berechnung der Maklerprovision

Kenntniserlangung vom Kaufpreis stellt kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht dar

Einem Makler steht kein Einsichtsrecht in die Grundakten eines Grundbuchs zu, um den Kaufpreis eines Grundstücks zu erfahren und auf dieser Grundlage seine Provision zu berechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Makler beanspruchte gegenüber einem Grundstückskäufer seine Maklerprovision. Um diese zu berechnen, musste er den Kaufpreis in Erfahrung bringen. Er beantragte daher beim Grundbuchamt die Einsicht in den im Grundbuch befindlichen Kaufvertrag. Da ihm die Einsicht verweigert wurde, legte er Rechtsbeschwerde ein.

Einsichtsrecht in Grundbuch bestand nicht

Das Oberlandesgericht Dresden verneinte ein Einsichtsrecht des Maklers. Allein die beabsichtigte Kenntniserlangung des Kaufpreises stelle kein berechtigtes Interesse (§ 12 Abs. 1 GBO) für die Einsicht in das Grundbuch bzw. die Grundakten dar. Möchte ein Makler gegen einen zahlungsunwilligen Kunden vorgehen, könne er zur Kenntniserlangung des Kaufpreises eine Stufenklage erheben.

Informationelles Selbstbestimmungsrecht war zu beachten

Da eine Einsicht in die Grundakten das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kaufvertragsparteien in erheblichen Maße berühre, sei zur Rechtfertigung dieses erheblichen Grundrechtseingriffs eine besonders sorgfältige und strenge Prüfung des Vorliegens eines berechtigten Interesses erforderlich. Insofern müsse ein verständiges, gegebenenfalls auch bloß wirtschaftliches Interesse vorliegen. Dies gelte umso mehr, wenn man beachte, dass keine Anhörung stattfindet und kein Beschwerderecht gegen die Gewähr der Einsicht besteht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (zt/Rpfleger 2010, 209/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FGPrax 2010, 66Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax), Jahrgang: 2010, Seite: 66
  • MDR 2010, 464Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2010, Seite: 464
  • MietRB 2010, 166Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB), Jahrgang: 2010, Seite: 166
  • NJW-RR 2010, 1175Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2010, Seite: 1175
  • NZM 2010, 447Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2010, Seite: 447
  • Rpfleger 2010, 209Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger), Jahrgang: 2010, Seite: 209

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Dresden_3-W-122809_Keine-Grundbucheinsicht-durch-den-Makler-zur-Kenntniserlangung-des-Kaufpreises-fuer-Berechnung-der-Maklerprovision~N17276

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17276 Dokument-Nr. 17276

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.