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Ein Recht zur Einsicht ins Grundbuch besteht, wenn ein berechtigtes Interesse daran dargelegt wird (§ 12 GBO). Ein solches liegt vor, wenn es zum Verkauf von Immobilien kommt und mögliche Unterhaltsansprüche bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Tochter einer 90jährigen im Pflegeheim wohnenden
Das Landgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Tochter. Ihr habe ein berechtigtes Interesse an der
Wegen des hohen Alters der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2013
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (zt/Rpfelger 1998, 339/rb)
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