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Ist ein Fahrlehrer während einer Überlandfahrt alkoholisiert und beschränkt er sich auf bloße Anweisungen zum Fahrweg und Fahrweise, macht er sich nicht wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Abs. 1 StGB strafbar. Denn ohne Bedienung von wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeugs gilt er nicht als Fahrzeugführer. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da ein
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten des Fahrlehrers und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der
Ein
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26205
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