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Ein Fahrlehrer, der einen Fahrschüler als Beifahrer begleitet, ist solange nicht Führer des Fahrzeugs, wie er nicht in Lenk- oder Betriebsvorgänge des Fahrzeugs eingreift. Kommt es ohne einen solchen Eingriff zu einem Verkehrsunfall wegen Missachtung der Vorfahrt durch den Fahrschüler, kann gegen den Fahrlehrer kein Bußgeld als Fahrzeugführer verhängt werden. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 befand sich ein
Das Amtsgericht Landstuhl entschied zu Gunsten des Fahrlehrers. Die Verhängung der
Zwar gelte ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2018
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26121
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