kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Startet ein minderjähriges Kind bei dem Versuch durch Drehen des Zündschlüssels das Autoradio in Betrieb zu setzen ungewollt den Motor und kommt es deswegen zu einem Schadenseintritt, so muss dafür die Privathaftpflichtversicherung einstehen. Ein Berufen auf die sogenannte "Benzinklausel" ist ausgeschlossen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Mutter ließ im Juni 2003 ihre 14-jährige Tochter im geparkten Fahrzeug für kurze Zeit zurück. Weil die Tochter Autoradio hören wollte, drehte sie den im Zündschloss steckenden Autoschlüssel um. Dabei drehte sie aber versehentlich den Schlüssel zu weit, so dass der Motor startete und das Fahrzeug aufgrund des eingelegten Vorwärtsgangs losfuhr. Dabei kam es zu einer
Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen die Versicherung. Diese habe sich nicht auf die "Benzinklausel" berufen dürfen, da die Tochter nicht Führerin des Fahrzeugs gewesen sei und die Schäden nicht im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs entstanden seien. Für Schäden, die ihre überwiegende Ursache nicht im Gebrauch des Fahrzeugs selbst haben, sondern mit diesen nur in einem rein äußeren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen, müsse die
Die Tochter habe das Fahrzeug deshalb nicht gebraucht, so das Oberlandesgericht weiter, weil sie den Zündschlüssel nicht in der Absicht umdrehte den Motor zu starten, mit dem Fahrzeug zu fahren oder sonst die Motorkraft in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs zu nutzen, wie etwa zum Be- und Entladen, Tanken oder zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten. Sie habe vielmehr bloß die Batterie als Energiequalle nutzen wollen. Dies stelle aber kein Gebrauch des Fahrzeugs dar.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (zt/NJW-RR 2005, 623/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Celle_8-W-905_Benzinklausel-Privathaftpflichtversicherung-muss-Schaeden-nach-ungewollten-PKW-Start-durch-minderjaehriges-Kind-regulieren~N17516
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17516
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.