wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Duisburg, Urteil vom 05.07.2006
11 O 105/05 -

"Benzinklausel": Schadenseintritt aufgrund Betankung des Fahrzeugs begründet Leistungsfreiheit der Privat­haft­pflicht­versicherung

Betanken des Fahrzeugs begründet Fahr­zeug­führerschaft

Wer ein Fahrzeug in Betrieb setzt, um es zu betanken, ist Führer dieses Fahrzeugs. Kommt es daher aufgrund der Betankung zu einem Schadenseintritt beim Fahrzeug, so ist die Privat­haft­pflicht­versicherung aufgrund der "Benzinklausel" von der Leistungspflicht befreit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines Mercedes fuhr auf eine Autobahntankstelle, um sein Fahrzeug zu betanken und um auf Toilette zu gehen. Während der Fahrzeugeigentümer die Toilette aufsuchte, entschloss sich sein Bekannter, der als Beifahrer mitfuhr, das Fahrzeug zur Zeiteinsparung bereits zu betanken. Da er dabei aber den falschen Kraftstoff einfüllte, erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden. Die Reparaturkosten in Höhe von etwa 7.000 € verlangte der Beifahrer von seiner Privathaftpflichtversicherung ersetzt. Diese weigerte sich mit Hinweis auf die sogenannte "Benzinklausel", wonach keine Schäden ersetzt werden, die der Fahrzeugführer im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs verursachte, den Schaden zu regulieren. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen wegen "Benzinklausel"

Das Landgericht Duisburg entschied gegen den Versicherungsnehmer. Dieser habe keinen Anspruch auf Schadenregulierung gegenüber seiner Privathaftpflichtversicherung gehabt. Denn der Versicherungsschutz habe sich gemäß der "Benzinklausel" nicht auf solche Gefahren erstreckt, die mit dem Führen oder Halten von Kraftfahrzeugen verbunden ist.

Beifahrer war Fahrzeugführer

Das Landgericht war davon überzeugt, dass der Versicherungsnehmer den Schaden als Führer des Kraftfahrzeugs seines Bekannten bei dessen Gebrauch verursacht hat. Denn er habe das Fahrzeug zielgerichtet in Gang gesetzt, um es zu betanken. Dabei genüge bereits das Fahrzeug nur wenige Meter zu lenken oder das Bedienen des Anlassers in der Absicht zu fahren.

Betanken stellte Fahrzeuggebrauch dar

Zum Gebrauch eines Fahrzeugs gehören zudem Tätigkeiten, so das Landgericht weiter, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs stehen, wie etwa das Be- und Entladen, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie das Tanken. Daher sei der Versicherungsnehmer in dem Zeitraum, ab dem er eigenmächtig das Fahrzeug zum Tanken bewegt hat, bis zu dem Zeitpunkt, an dem er nach dem Bezahlen das Steuer wieder seinem Bekannten überließ, Führer des Mercedes gewesen.

Kein Ausschluss der "Benzinklausel" wegen Schadenseintritt am versicherten Fahrzeug

Die "Benzinklausel" habe nach Auffassung des Landgerichts auch unabhängig davon Anwendung gefunden, dass im vorliegenden Fall der Schadenseintritt am versicherten Fahrzeug selbst entstanden ist. Zwar würde ein solcher Umstand den Versicherungsschutz innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließen. Dies gelte aber nicht für den Bereich der Privathaftpflichtversicherung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2014
Quelle: Landgericht Duisburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Duisburg_11-O-10505_Benzinklausel-Schadenseintritt-aufgrund-Betankung-des-Fahrzeugs-begruendet-Leistungsfreiheit-der-Privathaftpflichtversicherung.news17515.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17515 Dokument-Nr. 17515

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.