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Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 25 %, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Autofahrer vorsätzlich handelte. Vielmehr bedarf es dazu weiterer Indizien. Liegen solche nicht vor, so kann der Autofahrer nicht wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2012 befuhr ein PKW-Fahrer die
Das Oberlandesgericht Celle verneinte ein vorsätzliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Denn dies hätte unter anderem vorausgesetzt, dass der
Es sei zwar anerkannt, so das Oberlandesgericht weiter, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen grundsätzlich von einem vorsätzlichen Handeln ausgegangen werden kann, wenn der
Liegt eine niedrigere
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17830
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