wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 29.04.2013
2010 Js 43957/12.34 OWi -

Auch bei der Fahrt zum Tierarzt mit einem lebensbedrohlich erkrankten Hund gelten die Geschwindigkeits­begrenzungen

Geringe Geldbuße bei Geschwindigkeits­überschreitung aufgrund einer besonderen Stresssituation

Wer seinen lebensbedrohlich erkrankten Hund so schnell wie möglich zum Tierarzt bringen möchte und dabei die zulässige Höchst­geschwindigkeit überschreitet, kann mit einer geringeren Geldbuße davonkommen. Denn die besondere Stresssituation kann mildernd berücksichtigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall überschritt eine Autofahrerin die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h. Hintergrund ihres rasenden Fahrstils war, dass ihr Hund lebensbedrohlich erkrankt war und sie das Tier so schnell wie möglich zum Tierart bringen wollte.

Amtsgericht verhängte Geldbuße von 35 €

Das Amtsgericht Koblenz verhängte gegen die Autofahrerin wegen der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von nur 35 €. Zwar wird ein solcher Verstoß normalerwiese mit einer Regelgeldbuße von 80 € geahndet. Das Gericht hielt jedoch angesichts der besonderen Stresssituation, in der sich die Autofahrerin befand, eine Reduzierung für angemessen. Zudem vertrat das Gericht die Auffassung, dass bereits durch das Gerichtsverfahren auf die Betroffene in ausreichendem Maße verkehrserzieherisch eingewirkt wurde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2013
Quelle: Amtsgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Koblenz_2010-Js-439571234-OWi_Auch-bei-der-Fahrt-zum-Tierarzt-mit-einem-lebensbedrohlich-erkrankten-Hund-gelten-die-Geschwindigkeitsbegrenzungen~N16500

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16500 Dokument-Nr. 16500

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.