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Ein Testament kann grundsätzlich in Form eines Notizzettels errichtet werden. Ist der Zettel aber nicht datiert und enthält er eine unbestimmte Erbeinsetzung, liegt kein wirksames Testament vor. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 verstarb eine verwitwete und kinderlose Frau. Die nächsten noch lebenden Verwandten waren zwei Kinder eines bereits verstorbenen Cousins. Es existierte ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 2001, welches die Erblasserin mit ihrem Ehemann abgeschlossen hatte. Durch das Testament hatten sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Eine Schlusserbenbestimmung gab es nicht. Nunmehr beantragte eine Frau die Ausstellung eines auf sie als Alleinerbin lautenden Erbscheins. Zur Begründung legte Sie einen undatierten
Das Amtsgericht Wolfsburg wies den Antrag zurück. Es sah in dem
Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Zwar könne ein Testament durchaus auf einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2020
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29261
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