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Wird speziell für nur eine Fahrspur eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet, so gilt die Beschränkung nicht für benachbarte gesperrte Fahrspuren. Eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung ist auf den gesperrten Fahrspuren daher nicht möglich. Jedoch liegt ein Verstoß gegen das Fahrstreifenbenutzungsverbot vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall befuhr ein LKW-Fahrer im März 2013 die mittlere
Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zu Gunsten des LKW-Fahrers und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Dem LKW-Fahrer sei keine vorsätzliche
Eine Verfolgungslücke befürchtete das Oberlandesgericht durch seine Entscheidung nicht. Denn dem LKW-Fahrer sei eine Missachtung des Fahrstreifenbenutzungsverbots anzulasten gewesen. Diese Ordnungswidrigkeit könne ebenso hart bestraft werden, wie eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2015
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20418
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