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Die Standspur einer Autobahn ist ein Teil der Fahrbahn. Denn sie weist in der Regel die gleiche Oberflächenbeschaffenheit wie die angrenzenden Fahrstreifen auf und ist unter bestimmten Voraussetzungen für den Fahrzeugverkehr freigegeben. Insofern ist sie vergleichbar mit der Kriech-, Beschleunigungs- und Verzögerungsspur. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Verfahren musste sich der Bundesgerichtshof im Jahr 1981 mit der Frage auseinandersetzen, ob die
Der Bundesgerichtshof entschied, dass es sich bei der
Die
Die Zuordnung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (zt/NJW 1981, 1968/rb)
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Dokument-Nr. 20469
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