wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 04.10.2012
12 U 39/12 -

Winterdienstvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit werkvertraglichem Charakter

Vorschriften des Werkvertragsrechts finden daher Anwendung

Der Winterdienstvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit werkvertraglichen Elementen. Daher sind die Vorschriften zum Werkvertragsrecht anzuwenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über die zu zahlende Vergütung wegen der Leistung des Winterdienstes. Dabei kam es vor allem auf die rechtliche Zuordnung des Winterdienstvertrages als Dienstvertrag oder Werkvertrag an.

Anwendung des Werkvertragsrechts bei einem Winterdienstvertrag

Das Brandenburgische Oberlandesgericht bewertete den Winterdienstvertrag als einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) mit werkvertraglichem Charakter, da die erfolgsbezogenen Leistungspflichten im Vordergrund gestanden habe.

Werkvertragliche Elemente standen im Vordergrund

Es sei zu berücksichtigen gewesen, so das Oberlandesgericht weiter, dass bei einem Vertrag zur Vornahme des Winterdienstes nicht nur die Reinigungshandlung und die Überwachung der Wetterlage zu leisten sei. Vielmehr seien die vertraglich benannten Flächen von Schnee und Eis freizuhalten. Diese Aufgabe habe die Reinigungsfirma hier selbständig erbracht. Sie habe daher nicht weisungsgebunden gehandelt. Ebenso sei die Vergütung nicht nach der aufgewendeten Zeit berechnet worden, sondern nach Leistung. Dienstvertragliche Elemente haben somit nicht vorgelegen. Zudem nehme die Vereinbarung eines monatlichen Pauschalpreises dem Vertrag nicht zwangsläufig den Charakter eines Werkvertrags.

Vereinbarung einer Nachbesserungspflicht sprach für Werkvertrag

Weiterhin habe eine Regelung des Winterdienstvertrages nach Ansicht der Richter ebenso für das Vorliegen eines Werkvertrags gesprochen. Nach der Vorschrift war der Auftragnehmer verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nachzubessern. Eine solche Nachbesserungspflicht sei jedoch ein typischer Bestandteil eines Werkvertrags. Demgegenüber gewähre das Dienstvertragsrecht grundsätzlich kein Nacherfüllungsanspruch.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2012, 1558Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2012, Seite: 1558
  • ZMR 2013, 275Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2013, Seite: 275

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Brandenburg_12-U-3912_Winterdienstvertrag-ist-ein-Geschaeftsbesorgungsvertrag-mit-werkvertraglichem-Charakter~N15790

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15790 Dokument-Nr. 15790

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.