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Der Winterdienstvertrag ist als ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu qualifizieren, der eine Dienstleistung zum Gegenstand hat. Eine Werkleistung ist nicht geschuldet. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall betrieb die Klägerin ein Unternehmen, welches sich unter anderem mit der Durchführung des Winterdienstes beschäftigte. Sie schloss mit der Beklagten einen
Das Landgericht Potsdam entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf die Vergütung zugestanden. Der Beklagten habe kein Recht zur
Bei dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2012
Quelle: Landgericht Potsdam, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14924
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