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Verbleiben an Zeugenaussagen Zweifel hinsichtlich eines Unfalls, der Jahre zurückliegt, geht dies zu Lasten desjenigen, der den Nachweis vor Gericht erbringen muss. Dies ist meist derjenige, der eine bestimmte Tatsache – hier nicht ausreichendes Räumen und Streuen – behauptet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Die Klage einer Kranken- und Pflegekasse gegen Hauseigentümer wegen angeblicher Verletzung der Räum- und Streupflicht blieb in diesem Zusammenhang erfolglos. Ein unterlassenes Streuen war nach sechs Jahren nicht mehr aufklärbar.
Im zugrunde liegenden Fall stürzte im März 2006 die bei den Klägerinnen Versicherte gegen 8.55 Uhr auf dem
Seitens der Klägerinnen wurde vorgetragen, dass der öffentliche
Die Beklagten gaben an, dass sie am Abend vor dem Unfall den
Die Klage der Kranken- und Pflegeversicherung blieb durch zwei Instanzen erfolglos. Zunächst wies das Landgericht Coburg die Klage ab. Fünf Jahre nach dem
Die Versicherer zogen dagegen vor das Oberlandesgericht Bamberg. Dieses vernahm die Zeugen mehr als sechs Jahre nach dem Unfall nochmals. Aber auch dort ließen sich die Widersprüche zwischen ihren Angaben nicht aufklären. Das Oberlandesgericht war jedoch davon überzeugt, dass ein durchgehend nicht behandelter Glättebereich auf dem
Dieser Nachweis gelang den klagenden Versicherungen nicht. Die zweite Instanz wies noch darauf hin, dass ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2012
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 14812
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