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Das Handy-Verbot gilt auch für Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt. Durch das Telefonieren besteht die Gefahr, dass der Fahrlehrer abgelenkt wird und bei einem Fahrfehler nicht sofort eingreifen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein
Das Amtsgericht Hof verurteilte den
Das OLG Bamberg führte aus, dass unabhängig vom Begriff des Fahrzeugführers im Sinne von § 2 Abs. 15 Satz 1 StVG die Kriterien einer Fahrzeugführerschaft auch auf einen
Der
Dabei habe er den Schüler ständig im Auge und sich zum sofortigen Eingreifen bereit zu halten Er unterliege damit den gleichen straßenverkehrsrechtlichen Ge- und Verboten wie der das Fahrzeug steuernde Fahrschüler.
Gegen den Beschluss des OLG Bamberg wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Verfassungsrichter nahmen die Beschwerde allerdings nicht zur Entscheidung an (BVerfG, Beschluss v. 02.06.2009 - 2 BvR 901/09 -).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2009
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/pt)
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Dokument-Nr. 8786
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