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Die privilegierte Zulassung einer Biogasanlage im Außenbereich erfordert eine auch rechtlich-wirtschaftliche Zuordnung der als Gesellschaft geführten Biomasseanlage zu dem landwirtschaftlichen Basisbetrieb. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, wendet sich als Betreiberin einer
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Dafür waren im Wesentlichen folgende Erwägungen maßgeblich: Die Privilegierung von Anlagen zur Herstellung und Nutzung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen/ra-online
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