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Bei einem Umzug, für den das Jobcenter eine Zusicherung (hinsichtlich der Aufwendungen für die neue Unterkunft) erteilt hat, können auch die Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zu den "eigentlichen" Umzugskosten im engeren Sinn zählen. Sie sind daher vom Jobcenter zu erstatten. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Der 1955 geborene Klägers des zugrunde liegenden Rechtstreits war nach der Trennung von seiner Ehefrau umzog. Das beklagte
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gab der dagegen gerichteten Klage statt. Zur Begründung des Urteils führte das Gericht aus, dass auch die
Weiter führte das Gericht aus, dass zwar der Begriff der berücksichtigungsfähigen
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(6) Wohnungsbeschaffungskosten und
Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der
Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2016
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 22323
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