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Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Der Weg vom und zum Kindergarten ist jedoch dann privat, wenn die Eltern einen Heimarbeitsplatz haben. Bei einem Unfall liegt somit kein Arbeits- oder Wegeunfall vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Zugrunde lag der Fall einer Mutter aus Peine, die für ihren Braunschweiger Arbeitgeber von zu Hause per Teleworking arbeitete. Ende November 2013 erlitt sie einen
Die Behandlung war kompliziert und kostete ca. 19.000 Euro. Die Krankenkasse verauslagte das Geld zunächst und forderte die Berufsgenossenschaft zur Erstattung auf. Diese hielt sich nicht für zuständig, da kein Arbeits- oder Wegeunfall vorliege. Das Bringen der Tochter zum
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechtsauffassung der Berufsgenossenschaft bestätigt. Nach der Konzeption des Gesetzes sei schon immer der klassische
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2018
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 26577
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